ACCESSIBILITY oder: die barrierefreie Website

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Großes I Herzchen und RollstuhlfahrerIcon

Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben

Seit dem Jahr 2002 gibt es in Deutschland eine Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0). Sie basiert auf dem Behindertengleichstellungsgesetz.
Dies ist ein Gesetz, um Benachteiligungen von behinderten Menschen zu beseitigen. Die Initiative für das Gesetz ging von den Behindertenverbänden aus. Auch behinderte Menschen wollen und sollen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben und ihr Leben selbstbestimmt führen können.  (Beachte auch: Design für alle)

Behinderungen sind keine Seltenheit in unserer Gesellschaft:
„Über 7 Millionen Menschen gelten in Deutschland als schwerbehindert, 17 Millionen Menschen im Alter von über 18 Jahren leben mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder chronischen Krankheiten, die sie im täglichen Leben einschränken. Das sind jede vierte Frau und jeder vierte Mann.“ Teilhabebericht der Bundesregierung 2015, S.7)

Behindertenzeichen (Rollstuhlfahrer)

Wikimedia Commons

Behinderungen nach dem Sozialrecht

Grundsätzlich lassen sich Behinderungszusammenhänge grob in folgende Bereiche kategorisieren:

(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Behinderung_(Sozialrecht)
Seit Ende 2005 sind alle Bundesbehörden und Öffentlichen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Website barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Das W3C.org hat ausführlich beschrieben, worum es bei dem Thema „Barrierefreie Zugänglichkeit“ geht.

Einfach zu merken: die „4 Prinzipien der Zugänglichkeit

  1. Wahrnehmbarkeit
    (Bsp,: Textalternativen für Bilder, Untertitel für Audio, Anpassbarkeit der Darstellung und der Farbkontraste.)
  2. Bedienbarkeit
    (Z.B. indem Tastaturbedienung, Farbkontraste, Zeitbegrenzungen bei Eingaben, Verhinderung von Anfällen und die Navigierbarkeit gewährleistet werden.)
  3. Verständlichkeit
    (Z.B. durch Lesbarkeit, Vorhersagbarkeit und Hilfen bei der Eingabe)
  4. Robustheit
    (Zum Beispiel durch Kompatibilität mit assistierenden Technologien wie Screenreader oder Braille-Lesegeräte)

Accessibility konkret

Einen Eindruck wie „accessibility“ in der Praxis ausschaut bietet das folgende Video aus der Schweiz. Auch hier gelten entsprechende Verordnungen. Das Video wurde  hergestellt im Rahmen des Projekts „accessibility-checklist.ch“ . Dort gibt es auch Checklisten kostenlos zum download.

Nutzungsrecht der Checklisten von „accessibility-checklist.ch“

Die Weitergabe und Weiterverwendung der obigen Checkliste mit Erklärungen ist ausdrücklich genehmigt, vorausgesetzt werden die Namensnennung der «Autorengruppe Accessibility Checkliste 2.0» und die Angabe der Bezugsadresse (URL) und die Weitergabe unter gleichen Bedingungen (Lizenzbedingungen Creative Commons BY SA).

Bei Bearbeitung wird um ein Belegsexemplar gebeten, willkommen sind auch Anregungen und Fehlerentdeckungen: checklist@access-for-all.ch

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