EU-DSGVO: Datenschutz im Netz

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Allgemein / Datenschutz

Datenschutz-Grundverordnung
Am 25. Mai 2018 trat europaweit die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Es handelt sich um eine Verordnung der Europäischen Union. Sie regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten EU-weit einheitlich.
Ziel ist einerseits, den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der EU sicherzustellen, andererseits den freien Datenaustausch innerhalb Europas zu ermöglichen.
Bei der Regelung geht es vorrangig um den Umgang mit von Firmen im EU-Binnenmarkt gesammelten digitalen Daten, ihre Weitergabe, Speicherung und Löschung und um Dokumentationspflichten.

Im Rausch der Daten
Die Aufzeichnung von Daten ist mittlerweile ein Riesengeschäft für Konzerne. Big Data geht jedoch häufig zu Lasten der Privatsphäre.
Die Bundeszentrale für politische Bildung bpb dokumentiert die Entstehung der Verordnung im Film democracy-im Rausch der Daten.

Datenschutz und Kinder
Heute (21.10.2022) erreicht mich folgende E-Mail:

Guten Tag,

Ich heiße Philipp und ich wende mich an Sie im Namen von CyberGhost VPN.

Online-Sicherheit für Kinder ist ein immer wichtigeres Thema, insbesondere seit dem Ausbruch der Pandemie. Kinder haben mehr Zeit online als je zuvor verbracht, was zu einer dramatischen Zunahme von Cybermobbing oder dergleichen geführt hat.

Deshalb haben wir einen Online-Sicherheitsleitfaden für Kinder hier zusammengestellt: https://www.cyberghostvpn.com/de_DE/privacyhub/internet-safety-for-kids-guide/ 
… Wir denken, es wäre höchst hilfreich sowohl für Kinder als auch für Eltern.

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen,
Philipp

Vielen Dank lieber Philipp!

DSGVO kurz zusammengefasst
Folgende Regeln legt die Verordnung fest:
– Persönliche Daten von Kunden dürfen nur mit schriftlicher Einwilligungserklärung weitergegeben werden (Wie leicht diese zu erhalten ist, wird in obigem Film dargelegt.).
– Daten dürfen nur weitergegeben werden, wenn es für die Erfüllung des Vertrags notwendig ist (Beispiel: Lieferadresse bei Bestellungen).
– Eine Nutzung der Daten für Werbezwecke ist nur dann erlaubt, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegt (siehe oben).
– Es wird festgelegt, welche Daten, wie, wo und wie lange gespeichert werden dürfen. lieber

Quellen
bpb, chip, wikipedia, netzpolitik.org

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